Einreise- & Gesundheitsbestimmungen in der Türkei aufgrund von COVID-19

UPDATE

Es bestehen aktuell keine COVID 19 bedingten Einreisebeschränkungen. Weitere Infos finden Sie hier.

Staatsbürger von Deutschland

Reiseland: Türkei

COVID-19 – Wichtige Informationen

Die Türkei hat hat ihr generelles Einreiseverbot aufgehoben. Die Luft-, Land- und Seegrenzen sind wieder passierbar, mit Ausnahme der Grenze zum Iran. Flugverbindungen nehmen zu. Für Reisen innerhalb des Landes mit dem Flugzeug, Zug oder anderen öffentlichen Verkehrsmitteln sind spezielle Genehmigungscodes erforderlich. Bitte wenden Sie sich hierzu an die jeweilige Betreibergesellschaft.

Wichtig bei der Einreise

Um in die Türkei einreisen zu dürfen, müssen alle Reisenden einen negativen PCT-Test (nicht älter als 72 Stunden) oder einen Antigen-Test (nicht älter als 48 Stunden) vorlegen. Geimpfe (mindestens 14 Tage vor Ankunft) oder genesene Personen (nicht älter als 6 Monate) benötigen keinen Test.  Am Flughafen besteht Maskenpflicht.

Wichtig vor Ort

  • Hotels/Ferienunterkünfte: teilweise geöffnet
  • Restaurants/Cafés: teilweise geöffnet – je nach Region, mit Beschränkungen
  • Geschäfte: teilweise geöffnet
  • Bars/Clubs: geschlossen
  • Abstandsregeln: ja
  • Maskenpflicht: ja, in der Öffentlichkeit
  • Öffentliche Verkehrsmittel: teilweise verfügbar, Maskenpflicht
  • Versammlungsverbot: teilweise
  • Kinder/Jugendliche bis 18 Jahre: müssen in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder   Betreuers unter 65 Jahre sein, ansonsten unterliegen sie Ausgangsbeschränkungen

Visabestimmungen

Es wird kein Visum bei einem Aufenthalt in der Türkei benötigt, sofern die Reise nicht über 90 Tage in einem Zeitraum von 180 Tagen hinausgeht.

Hinweis

Bei einem geplanten Aufenthalt von über 90 Tagen kann vor Ort eine Aufenthaltserlaubnis beantragt werden. Falls schon vor Reisebeginn ein Aufenthalt von über 90 Tage geplant ist, sollte bei einer türkischen Auslandsvertretung vorab ein entsprechendes Visum beantragt werden.

Mitzuführende Dokumente

  • Weiter- bzw. Rückflugticket
  • Dokumente, die den Reisezweck beschreiben (Buchung Hotel + Haartransplantation, Unterlagen zur Weiter- bzw. Rückreise)
  • Nachweis über ausreichend finanzielle Mittel (mindestens 50 Euro pro Tag und Person)

Bitte beachten Sie, dass sich die Visabedingungen kurzfristig ändern oder individuell behandelt werden können. Nur die zuständige Botschaft oder eines der zuständigen Generalkonsulate können rechtsverbindliche Informationen und Hinweise und/oder über diese Informationen hinausgehende Informationen und Hinweise liefern. Informieren Sie sich rechtzeitig.

Einreisebestimmungen

In die Türkei ist es möglich mit dem Reisepass, dem vorläufigen Reisepass, dem Personalausweis, dem vorläufigen Personalausweis und dem Kinderreisepass einzureisen. Jedoch kann es bei der Einreise mit dem vorläufigen Reisepass und Personalausweis zu Problemen kommen.

Gültigkeit der Reisedokumente

Die Reisedokumente dürfen maximal 12 Monate abgelaufen sein. Der vorläufige Personalausweis muss gültig sein. Es wird empfohlen, mit gültigen Dokumenten zu reisen.

Hinweis für Ausländer

Die in Deutschland ausgestellten Reisedokumente oder Reiseausweise für Ausländer, werden in der Türkei anerkannt. Für die Einreise wird jedoch ein Visum benötigt, welches vorab bei einem türkischen Generalkonsulat eingeholt werden muss.

Hinweis für Doppelstaater

Türkische Staatsbürger sollten mit dem türkischen Pass reisen. Die Einreise mit einem anderem Pass ist zwar möglich, die Ausreise hingegen nicht immer.

Kinder türkischer Eltern, die sowohl die deutsche als auch die türkische Staatsangehörigkeit besitzen, benötigen zur Wiedereinreise nach Deutschland den deutschen Kinderreisepass, Reisepass oder Personalausweis. Dieser muss gegebenenfalls vor der Abreise bei den deutschen Behörden beantragt werden.

Einreise in die Türkei aus Staaten, welche nicht Mitglied im Europarat sind

Die Einreise aus nicht europäischen Staaten ist nur mit einem Reisepass möglich.

Bitte beachten Sie, dass sich die Einreisebestimmungen kurzfristig ändern oder individuell behandelt werden können. Nur die zuständige Botschaft oder eines der zuständigen Generalkonsulate können rechtsverbindliche Informationen und Hinweise und/oder über diese Informationen hinausgehende Informationen und Hinweise liefern. Informieren Sie sich rechtzeitig.